Unsere Schule zeichnet sich durch eine aktive Elternmitarbeit aus.
Die Mitwirkung der Eltern an der Gestaltung des Schullebens und der Unterrichts- und Erziehungsarbeit erfolgt u. a. durch Informations- und Meinungsaustausch in den Elternversammlungen auf Klassen- und auf Schulebene sowie durch die Teilnahme von gewählten Vertretern an Beratungen und Entscheidungen diverser schulischer Gremien.
Das Berliner Schulgesetz regelt die Mitwirkung der Eltern in Teil VI "Schulverfassung" -
Abschnitt V "Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule" (§§ 88 - 91).
Für Eltern, die sich für einen Einstieg in die Mitwirkung und Beteiligung in der Schule interessieren, gibt es im Land Berlin sogenannte "Elternfortbildner",
die für alle Eltern und Elternvertreter hilfreich sein können.
In einem "Leitfaden für Elternvertreter" finden Sie alle Informationen zu den Aufgaben,
Rechten und Pflichten für eine aktive Mitgestaltung an der Schule.
Auch auf der Internetsite des Landeselternausschusses (LEA)
finden sich Informationen zum Thema.